Bilder mit freundlicher Unterstützung von Fotograf Florian Werner
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Uffing | Online: https://www.uffing.de/
Sie sind hier: Gemeinde Uffing a. Staffelsee > Rathaus & Service > Verwaltung > Was erledige ich wo
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Petra Sailer | 08846 9202-19 | 1.1 |