Leitlinien für die Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Uffing a. Staffelsee vom 23.07.2020

Die Gemeinde Uffing a. Staffelsee steht wegen der Lage am Staffelsee und im bayerischen Alpenvorland vor dem Problem, dass Wohneigentum von Personen mit niedrigeren und mittleren Einkommen immer schwieriger erworben werden kann. Grund hierfür sind die hohen Bodenpreise für Wohnbauland im Alpenvorland sowie das dort vorherrschende hohe Einkommensniveau. Dies führt dazu, dass Grund und Boden zunehmend nur für Personen mit sehr großem Vermögen oder sehr hohem Einkommen erschwinglich ist. Für niedrigere und mittlere Einkommensgruppen, insbesondere kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Haushalte mit pflegebedürftigen oder behinderten Personen besteht die Gefahr, dass diese wegziehen müssen, um angemessenen Wohnraum zu erwerben. Der Wegzugsdruck hat zur Folge, dass gewachsene Sozialbeziehungen zur Ortsgemeinschaft abgebrochen werden müssen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Uffing a. Staffelsee hat daher zur Sicherung, Erhaltung und Weiterentwicklung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur, insbesondere zur Sicherstellung des Erwerbs angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung, beschlossen, geeignetes gemeindliches Wohnbauland auf Grundlage nachfolgender Leitlinien zu vergeben.

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