Bilder mit freundlicher Unterstützung von Fotograf Florian Werner
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Gemeinde Uffing | Online: https://www.uffing.de/
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Kostenersatz kann verlangt werden
Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.
wahlweise Widerspruch bei der Gemeinde oder unmittelbar Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
)Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Petra Goldhofer | 08846 9202-12 | 1.3 |