Liebe Teststellen-Besucher,
unsere Teststelle bleibt weiterhin geöffnet, jedoch testen wir nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung, die jedoch auch ganz kurzfristig möglich ist (Festnetz o. Mobil erreichbar täglich zwischen 7.30 und 21.00 Uhr o. AB, wir rufen gerne zurück!). Bitte bringen Sie zur Testung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit Sie das notwendige Selbstauskunftsformular ausfüllen können. Vielen Dank!
Anspruch auf kostenlose Tests haben:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:
- vor Risikoexposition: Das gilt zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theaterbesuchen etc.
- für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt
Ute und Urs Schmidt
Bürgerteststelle Uffing
Am Taubenbühl 14
82449 Uffing
www.buergerteststelle-uffing.de
Tel. 08846 - 921 23 81 o. 0163 - 50 89 443